Fördermittel
Investieren Sie in Energieeffizienz - mit öffentlichen Finanzierungshilfen Für Maßnahmen zur Energieeinsparung und Nutzung Erneuerbarer Energien gibt es Geld. EU, Bund, Länder, Gemeinden und Energieversorger unterstützen die Markteinführung umweltfreundlicher Energietechniken mit einer Vielzahl von Förderprogrammen.
Die folgende Auflistung enthält die wichtigsten Förderprogramme
des Bundes für Privatleute.
Marktanreizprogramm
Gefördert werden thermische Solaranlagen zur Warmwassererzeugung, zur Raumheizung und zur kombinierten Warmwasserbereitung und Raumheizung, Wärmepumpen und automatisch beschickte kleine Biomassekessel (Holzpellets, Hackschnitzel, Scheitholz).
Energieeffizient Bauen Gefördert wird die Errichtung, Herstellung oder der Ersterwerb von KfW Energieeffizienzhäusern 55 und 70 und von Passivhäusern.
Mehr Informationen zu den einzelnen Förderprogrammen finden Sie in der Fördermitteldatenbank des BINE Informationsdienstes.
Energieeffizient Sanieren Zuschuss Gefördert wird die Sanierung von EFH/ZFH oder Eigentumswohnungen (Wärmedämmung, neue Fenster, Heizung) auf Neubau-Niveau nach der Energieeinsparverordnung (EnEV) oder besser im Rahmen von freiwählbaren Einzelmahmen.
Energieeffizient Sanieren Kredit Finanziert wird die Sanierung von Altbauten (Wärmedämmung, neue Fenster, Heizung) auf Neubau-Niveau nach der Energieeinsparverordnung (EnEV) oder besser im Rahmen von frei wählbaren Maßnahmen.
KfW-Programm Wohnraum Modernisieren Gefördert werden einzelne Modernisierungs- und Instandsetzungsarbeiten an Wohngebäuden sowie altersgerechte Umbaumaßnahmen.
Energieeffizient Sanieren - Sonderförderung Gefördert werden Sondermaßnahmen im Rahmen des Programms Energieeffizient-Sanieren.
KfW-Programm Erneuerbare Energien - Standard Gefördert wird die langfristige Finanzierung von Maßnahmen zur Nutzung Erneuerbarer Energien zur Stromerzeugung bzw. Strom und Wärme aus Kraft-Wärme-Kopplung (KWK).
Vor-Ort-Beratung Gefördert wird eine umfassende Beratung, bezugnehmend auf den baulichen Wärmeschutz sowie der Wärmeerzeugung und -verteilung unter Einschluss der Warmwasserbereitung und der Nutzung erneuerbarer Energien.
Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) Das EEG regelt den vorrangigen Anschluss / Abnahme von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus Erneuerbaren Energien und aus Grubengas im Bundesgebiet an die Netze für die allgemeine Versorgung mit Elektrizität sowie die Übertragung und Vergütung dieses Stroms durch die Netzbetreiber. Es bietet einen verlässlichen Rechtsrahmen für Investitionen in erneuerbare Energien.
Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWK) Das KWK regelt die Vergütung von Strom aus hocheffizienten KWK-Anlagen und die Förderung von Ausbau und Neubau von Wärmenetzen, in denen mind. 50% Wärme aus KWK-Anlagen eingespeist wird.